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   OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13   

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https://dejure.org/2014,11457
OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13 (https://dejure.org/2014,11457)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.05.2014 - 3 U 83/13 (https://dejure.org/2014,11457)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 3 U 83/13 (https://dejure.org/2014,11457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 4 VOB/B; § 16 Abs. 3 Nr. 1, 2, 5, 6 VOB/B; § 133 BGB; § 157 BGB; § 313 BGB; § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn i.R.e. Vorbehalts der Abrechnung des Bauvorhabens "Altenheim und Pflegeheim" für die Durchführung von Elektroarbeiten; Wirkung der Schlusszahlung bei Ergänzung der Schlussrechnung durch eine zweite Abrechnung innerhalb eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn i.R.e. Vorbehalts der Abrechnung des Bauvorhabens "Altenheim und Pflegeheim" für die Durchführung von Elektroarbeiten

  • baurechtsiegen.de

    VOB-Vertrag: Werklohnanspruch - Wirkung einer vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16 Abs. 3 Nr. 2
    Wirkung der Schlusszahlung bei Ergänzung der Schlussrechnung durch eine zweite Abrechnung innerhalb eines Monats

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer ergänzt Schlussrechnung: Keine neue Schlusszahlungserklärung erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbliebene Erklärung eines Vorbehaltes nach VOB/B kann Werklohnforderung entgegenstehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbliebene Erklärung eines Vorbehaltes nach VOB/B kann Werklohnforderung entgegenstehen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbliebene Erklärung eines Vorbehaltes nach VOB/B kann Werklohnforderung entgegenstehen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf die Ausschlusswirkung der Schlusszahlung muss nur einmal hingewiesen werden! (IBR 2014, 398)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnung gekürzt: Bitte um Überprüfung ist keine wirksame Vorbehaltserklärung! (IBR 2014, 399)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3252
  • NJW 2014, 6
  • NZBau 2014, 769
  • BauR 2014, 1523
  • BauR 2014, 1789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Geschäftsgrundlage können - jenseits einer ausdrücklichen oder stillschweigenden, hier nicht ersichtlichen Vereinbarung - aber nur solche Umstände sein, die nicht in den Risikobereich nur einer Partei fallen (vgl. BGH NJW 2012, 2733 [BGH 09.05.2012 - IV ZR 1/11] ; 2010, 1874; st. Rspr.; Grüneberg, in: Palandt, 73. Aufl., § 313 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Erforderlich ist, dass der Auftragnehmer deutlich macht, an seiner überschießenden Forderung festhalten zu wollen ( vgl. BGHZ 68, 38 ff. ; NJW 2002, 2952; Heiermann/Mansfeld, ebenda, Rn. 116 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 1/11

    Private Krankenversicherung: Nachträgliche Einstufung eines ursprünglich

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Geschäftsgrundlage können - jenseits einer ausdrücklichen oder stillschweigenden, hier nicht ersichtlichen Vereinbarung - aber nur solche Umstände sein, die nicht in den Risikobereich nur einer Partei fallen (vgl. BGH NJW 2012, 2733 [BGH 09.05.2012 - IV ZR 1/11] ; 2010, 1874; st. Rspr.; Grüneberg, in: Palandt, 73. Aufl., § 313 Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 27.03.1981 - V ZR 19/80

    Zur Erhöhung der Erbbauzinsen bei Fehlen einer Anpassungsklausel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Das gilt umso mehr, als beiden Seiten zum fraglichen Zeitpunkt nach den Umständen bereits bekannt war, dass letztere sich in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befand und eine eventuelle Insolvenz daher absehbar war (zur Vorhersehbarkeit als Ausschlusskriterium zur Anwendung von § 313 BGB vgl. BGH NJW 1981, 1668 [BGH 27.03.1981 - V ZR 19/80] ; 2002, 3695).
  • BGH, 20.12.1976 - VII ZR 37/76

    Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung bei Anhängigkeit eines Mahnverfahrens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Erforderlich ist, dass der Auftragnehmer deutlich macht, an seiner überschießenden Forderung festhalten zu wollen ( vgl. BGHZ 68, 38 ff. ; NJW 2002, 2952; Heiermann/Mansfeld, ebenda, Rn. 116 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.11.1986 - 6 U 74/85

    Vereinbarung der Geltung der VOB bei einem Bauvorhaben; Geltung bei Ergänzungs-

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Die Ausschlusswirkung gemäß § 16 Abs. 3 VOB/B erstreckt sich auch auf Zusatz- bzw. Nachtragsaufträge im Rahmen desselben Bauvorhabens, selbst wenn diese - wie hier - von dem Auftragnehmer getrennt abgerechnet wurden (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 599 [OLG Hamm 10.11.1986 - 6 U 74/85] ; Heiermann/ Mansfeld, ebenda, Rn. 123; Werner, in: Werner/ Pastor, 14. Aufl., Rn. 2751 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1982 - 23 U 213/81
    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Das folgt aus dem Umstand, dass sich die Ausschlusswirkung gemäß § 16 Nr. 2 VOB/B zum einen naturgemäß nicht auf Sicherungseinbehalte beziehen kann (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1983, 342; OLG München, BauR 1985, 460 ; Kandel, in: Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 16 Abs. 3 VOB/B Rn. 53 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.12.1983 - 10 U 10/83

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung: Sicherheitseinbehalt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.05.2014 - 3 U 83/13
    Das folgt aus dem Umstand, dass sich die Ausschlusswirkung gemäß § 16 Nr. 2 VOB/B zum einen naturgemäß nicht auf Sicherungseinbehalte beziehen kann (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1983, 342; OLG München, BauR 1985, 460 ; Kandel, in: Beck'scher VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 16 Abs. 3 VOB/B Rn. 53 m.w.N.).
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